Allgemeine Geschäftsbedingungen

Panamatura SA ist ein Reiseveranstalter aus Panama für Reisen und Ausflüge in Panama. Wir möchten für Sie das beste Reiseerlebnis in Panama erzielen, und dazu gehören auch klare und verständliche Reisebedingungen.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für unsere Reisen und Ausflüge. Wir sind meist Veranstalter der Reisen und Ausflüge, und in nur wenigen Fällen als Vermittler tätig. Im Fall einer Vermittlung einer Leistung von Dritten werden Ihnen die besonderen Bedingungen extra mitgeteilt. Kurze Erklärung zum Unterschied zwischen Veranstalter und Vermittler: Ein Veranstalter fasst mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis zusammen (Reisen und Ausflüge). In unserem Fall mit zahlreichen Eigenleistungen.

Eine Vermittlertätigkeit erfolgt nur, wenn ausschließlich Fremdleistungen bzw. ein externes Produkt vermittelt werden, z.B. ein Ausflug eines dritten Anbieters in einer Destination, eine einzelne Buchung in einem Hotel oder ein Mietwagen.

1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrags

Die Anmeldung zu einer Reise erfolgt über ein Formular, das wir Ihnen per E-Mail oder Link zusenden. Melden Sie mehrere Reiseteilnehmer an, verpflichten Sie sich, die Vertragsbedingungen für die von Ihnen angemeldeten Reiseteilnehmer zu erfüllen. Sollten Sie das nicht wünschen, geben Sie nur die Namen an, die Sie selbst anmelden möchten. Und wir bitten Sie, den Namen und die E-Mail-Adresse der weiteren Reiseteilnehmern bekanntzugeben, dann können wir diesen Kunden das Anmeldungsformular direkt zusenden. Ein von uns zugesandtes und von Ihnen akzeptiertes Angebot, das alle Leistungen beschreibt und einen dazugehörigen Preis nennt, ist die Basis des Reisevertrages. Der Reisevertrag/Buchung kommt durch die Zahlung entweder einer Anzahlung oder der Komplettzahlung, bzw. durch Zusendung des Vouchers in PDF-Form per E-Mail unsererseits zustande.

2. Zahlung

Allgemein ist eine Anzahlung von 50% des Reisepreises bei Abschluss des Reisevertrages (Bestätigung der Buchung) und die Restzahlung ein Monat vor dem Antritt der Reise zu leisten. Bei Ausnahmen, wie kurzfristigen Buchungen, senden wir Ihnen die gesonderten Zahlungstermine und -bedingungen schriftlich zu. Wir stellen eine Rechnung in US-Dollar oder in Euro aus, je nachdem mit welcher Währung die Reisen auf unseren Kanälen (Website, Facebook, Whatsapp) angeboten wurden, bzw. welche Währung schriftlich vereinbart wurde. Überweisungen nach Panama sind ausschließlich in US-Dollar zulässig, weiterhin muss der Auftraggeber für alle Überweisungsspesen aufkommen (das hat den Grund, dass bei Spesenteilung eine Übermittlerbank eine beträchtliche Kommission verrechnet, während diese

Kommission bei Zahlung durch Auftraggeber nicht verrechnet wird). Beachten Sie weiter, dass Überweisungen nach Panama zwischen 5 und 6 Werktage dauern können. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn nicht vollständig bezahlt, ist Panamatura von seiner Leistungspflicht befreit und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.

3. Veränderungen bei Dienstleistungen und Preisen

Unwesentliche Änderungen und Abweichungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit sie den Leistungsumfang der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Falls eine Leistung zwischen Abschluss des Reisevertrages und Durchführung der Reise nicht mehr verfügbar ist (z.B aufgrund von Einstellung eines Betriebes, Änderung von Betriebszeiten die mit dem Programm nicht kompatibel sind, Stornierung von Kontingenten, etc.), kann ein gleichwertiger Ersatz in das Reiseprogramm aufgenommen werden, eventuell höherpreisige Leistungen werden dem Kunden vorgeschlagen und benötigen seine Zustimmung. Allgemein können zwischen Angebotslegung und Annahme des Angebotes einzelne Leistungen nicht mehr verfügbar sein, in diesem Fall wird ein Ersatz vorgeschlagen und ein überarbeitetes Angebot zugesandt. Bei Trekkingtouren und Aktivitäten, die vom Wetter abhängen, kann es zu Abbruch oder kompletten Auslassung einzelner Aktivitäten kommen, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Die Entscheidung über einen Abbruch trifft der Reiseleiter vor Ort. In diesem Fall kann ein Ersatzprogramm mit gänzlich anderem Leistungsumfang durchgeführt werden.

Wir sind sehr bemüht, den bei Abschluss des Reisevertrages vereinbarten Preis und Leistungsumfang einzuhalten. Jedoch behalten wir uns das Recht vor, bei plötzlich auftretenden Preiserhöhungen Dritter (Eintrittsgebühren, Preisen von Flugtickets, Hoteltarifen, etc.), diese erhöhten Kosten an den Kunden weiterzugeben. Preiserhöhungen sind dem Kunden unmittelbar, spätestens jedoch 28 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % des Reisepreises kann der Kunde unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen (es wird dem Kunden ein Angebot dieser Reise vorgelegt – es gilt dann der Preis der schlussendlich gebuchten Reise). Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungsmitteilung gegenüber Panamatura geltend zu machen.

Für Reiseverträge, die in Euro abgeschlossen sind, behalten wir uns das Recht vor, im Falle von Wechselkursschwankungen von mehr als 5% des USD gegenüber dem Euro den Preis entsprechend anzupassen. Der Kunde behält dabei das Recht, von einem Reisevertrag zurückzutreten, zu den Bedingungen wie oben angeführt. Gleichsam werden Kursverbesserungen zugunsten des Kunden zu den gleichen Bedingungen weitergegeben. 

4. Umbuchung durch den Kunden

Wird der Kunde vor Beginn der Reise durch einen Dritten ersetzt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 USD pro Person plus die anfallenden Kosten von externen Leistungsträgern erhoben (Flugtickets werden namentlich ausgestellt und sind meist nur kostenpflichtig umbuchbar). Die Umbuchungswünsche des Kunden können nach Möglichkeit gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 USD pro Person plus die anfallenden Kosten ohne zeitliche Fristen bearbeitet werden.

5. Rücktritt/Stornierung

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, wird eine pauschale Stornogebühr als angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen berechnet. Maßgeblich für die Berechnung ist die Anzahl der Tage, die vom Eingang der Rücktrittserklärung bei Panamatura bis zum Beginn der Reise ausstehen.

Für Rundreisen, bzw. Reiseprogramme, die Übernachtungen inkludieren, gelten folgende Beträge:

Tage vor ReisebeginnProzentsatz des Reisepreises
bis 95 Tage10%
94 bis 65 Tage25%
64 bis 35 Tage50%
34 bis 8 Tage75%
7 Tage bis 0 Tage /
Reise nicht angetreten
100%
Um Ihre Risiken eines Stornos zu verringern, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Bei Tagesausflügen gelten folgende Beträge:

Tage vor Datum des AusflugesProzentsatz des Ausflugspreises
60 bis 35 Tage10%
34 bis 17 Tage25%
16 bis 9 Tage50%
8 bis 4 Tage75%
3 Tage bis 0 Tage /
Reise nicht angetreten
100%
Um Ihre Risiken eines Stornos zu verringern, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann.

6. Rücktritt der Reise durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann eine Reise aufgrund höherer Gewalt widerrufen, d.h. sehr seltene ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.

In diesem Fall berechnet der Reiseveranstalter die bis zu diesem Zeitpunkt des Widerrufs angefallenen Kosten. Eine vollständige Erstattung des Reisepreises ist in diesem Fall nicht möglich; es können nur die von den beteiligten Leistungsträgern nicht erhobenen Kosten erstattet werden.

Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

7. Abhilfe bei Reisemängeln

Wir sind bemüht, und es ist eine von uns gelebte Praxis, den Kunden genau im Vorfeld über die Leistungen seiner Reise und auch etwaige Leistungsänderungen im Vorfeld und im Verlauf der Reise umgehend zu informieren. Diese Leistungsänderungen sollen den Charakter der Reise nicht ändern und gleichwertig zu der ersetzen Leistung sein.
Sollten die Leistungsänderungen zu Vergünstigungen für den Kunden führen, werden diese weitergegeben.

Bemerken Sie einen Mangel oder fehlt eine vertraglich vereinbarte Leistung, sind Sie verpflichtet, einen Vertreter von Panamatura unverzüglich über den von Ihnen festgestellten Reisemangel (und auch schriftlich an unsere Notfallnummer, sobald Sie wieder Zugang zum Internet haben) zu informieren. Wir sind verantwortlich, diesen Mangel so schnell wie möglich zu beheben, und die vereinbarte Leistung bzw. eine gleichwertige Ersatzleistung zur Verfügung zu stellen. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, nach Möglichkeit Abhilfe zu schaffen. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

Unterlässt der Kunde die Meldung eines Mangels, verliert er aus diesem Grund seinen Anspruch auf Minderung und Schadensersatz. Im Fall, dass nur eine Ersatzleistung von geringerem Wert zur Verfügung steht, erhält der Kunde eine Entschädigung im Ausmaß der Differenz. Eine Entschädigung im Ausmaß der Differenz zwischen vereinbarter Leistung und erbrachter Leistung ist ebenfalls die maximale Höhe der Entschädigung, falls ein Reisemangel nicht behoben werden kann, aufgrund von Umständen, die nicht vom Veranstalter verantwortet sind.

Eine Kündigung des Reisevertrags durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist zulässig, wenn Panamatura keine angemessene Abhilfe schafft, nachdem der Kunde eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Panamatura abgelehnt wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8. Haftung des Reiseveranstalters

Panamatura haftet für die sorgfältige Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger, die gewissenhafte Angebotslegung und Reisevorbereitung sowie die ordnungsgemäße Durchführung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

Haftungsausschluss

Panamatura haftet nicht für Leistungen und damit verbundene Folgen, die nicht Teil des Reisevertrages sind und die der Kunde selbstständig verantwortet hat (z.B. selbst organisierte Ausflüge in den Destinationen, selbst gebuchte Hotels, etc.).

Von der Haftung ausgenommen sind insbesondere Personenschäden oder Tod sowie Sach- und Vermögensschäden infolge höherer Gewalt, oder Ereignissen, die außerhalb unserer Verantwortung stehen wie Aufruhr, Kriege, Straßenblockaden, schlechtes Wetter, Naturkatastrophen und ähnliches.

Der Kunde beteiligt sich auf eigene Gefahr an Aktivitäten, die besondere Risiken haben und von Natur aus gefährlich sind, wie Trekking, Tauchen, Wandern, Bootsfahrten, etc., und ernsthafte oder schwerwiegende Verletzungen, einschließlich Körperverletzungen, Schäden an persönlichem Eigentum und/oder Tod verursachen können. Panamatura haftet insoweit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Kunde ist selbst verantwortlich für den Abschluss einer entsprechenden Reisekranken-, Unfall- bzw. Bergeversicherung. Für Schäden und Aufwendungen, die sich aus einer gesundheitlichen Nichteignung für die gebuchte Reise ergeben, haftet der Teilnehmer selbst. Dies gilt in erster Linie für Aktivitäten mit besonderem Risiko und Aktivitäten, die mit besonderen Anstrengungen verbunden sind. Der Reiseleiter derartiger Touren ist berechtigt, Teilnehmer aufgrund ihrer gesundheitlichen Nichteignung – im Interesse der Gesundheit des Kunden bzw. der Durchführbarkeit der Aktivitäten im Rahmen des Programms – ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen. Aufgrund eines Ausschlusses von diesen Aktivitäten entsteht kein Grund für Rückerstattungen.

Sollten Sie ein unsicheres Verhalten, Aktion oder Entscheidung eines Erfüllungsgehilfen (z.B. Reiseleiter, Fahrer, etc.) oder allgemein eines Leistungsträgers bemerken, melden Sie bitte dieses Verhalten oder Situation unverzüglich an unsere Notfallnummer.

9. Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Voucher, nationale Flugtickets, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat oder diese unvollständig bzw. fehlerhaft sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

Der Kunde bestätigt, dass er die Anforderungen von Abenteuerreisen und Tourismusaktivitäten versteht und bei guter Gesundheit und in angemessener körperlicher Verfassung ist, um an solchen Aktivitäten teilzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, relevante Erkrankungen dem Reiseveranstalter mitzuteilen. Der Kunde versteht, dass im Falle einer Notfallevakuierung die Kosten und die Verantwortung dieser bei ihm liegen.

Die Angaben zu den körperlichen Voraussetzungen für Aktivitäten wie z.B. Wandern erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Dies liegt daran, dass solche Informationen nicht nur eine subjektive Einschätzung sind, sondern auch in hohem Maße von unvorhersehbaren äußeren Umständen, insbesondere den Wetterbedingungen, abhängig sind.

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, und gleichzeitig schriftlich an unsere Notfallnummer, zu erfolgen.

Vertragliche Minderungsansprüche und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige unterlässt. Ihre Reiseleiter in Zusammenarbeit mit unserem Büro sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, müssen Sie unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

10. Auskunftserteilung an Dritte

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Datenschutz werden Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Kunde hat einer Auskunftserteilung ausdrücklich zugestimmt. Wir empfehlen daher, in dem Buchungsformular Kontaktpersonen und -daten anzugeben, damit wir diesen Personen einerseits Informationen zu Ihnen weitergeben, bzw. diese im Falle eines Notfalls kontaktieren können.

11. Pass-, Einreise- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Reisende ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Formalitäten und Vorschriften selbst verantwortlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Falle einer Einreiseverweigerung durch panamaische Behörden aufgrund unvollständiger Reisedokumente keine Verantwortung übernehmen können. Alle zusätzlichen Kosten, die uns dadurch entstehen, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner bereits im Reisevertrag genannter Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der übrigen Bestimmungen zur Folge.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Republik Panama.

Der Gerichtsstand ist Panama.

14. Reiseveranstalter

Die gebuchte Reise wird von Panamatura S.A. organisiert.

Calle Dr. Mabry
Corregimiento de Ancón, Panama Stadt

Telefon/whatsapp: +507 – 6539 2064

E-Mail: kontakt@panamatura.de